AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen
der plexi-profi GmbH 91126 Schwabach, Berlichingenstr. 9
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern


§ 1 Allgemeines

  1. Für alle unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  3. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.
  4. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder andere rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Lieferung

  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern abgeschlossen wurde. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
  2. Bei höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen, diese liegen u.a. vor bei Streiks, Aussperrungen, Naturereignissen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde wird im Falle eines solchen Ereignisses, soweit möglich, unverzüglich schriftlich unterrichtet.
  3. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
  4. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
  5. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
  6. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bleiben bei Sonderanfertigungen vorbehalten.
  7. Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht übernommen, es sei denn, diese wird ausdrücklich und schriftlich erklärt.

§ 3 Versand und Gefahrtragung

  1. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass die Frachtkosten von uns übernommen wurden. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  2. Der Versand erfolgt gemäß aufgegebenen Versandvorschriften.
  3. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Anordnung und auf Kosten des Kunden.

§ 4 Preise und Vergütung

  1. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten inklusive der bei Auslieferung geltenden Gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Verpackung wird billigst berechnet. In Rechnung gestelltes Packmaterial einschließlich Kisten werden nicht zurückgenommen.
  3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  5. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
  6. Sollte sich der Kunde mit der Bezahlung in Verzug befinden, behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 4 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.

§ 5 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr und bei gebrauchten Sachen sechs Monate.
  2. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Personenschäden sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
  3. § 479 BGB bleibt unberührt.

§ 6 Rügeobliegenheit und Gewährleistung

  1. Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung der Ware. Schlägt die gewählte Art der Nacherfüllung fehl, so Steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Für Schadensersatzansprüche gilt § 7. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist.
  2. Der Kunde muss offensichtliche Mängel, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen, ab Empfang der Ware oder Leistung schriftlich anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtszeitige Absendung der Mitteilung ausreicht. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  3. Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich um ein beiderseitiges Handels- geschäft, so gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen am die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).
  4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Rückgriffsrechte des Kunden nach § 478 BGB bleiben unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  2. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss sind weiterhin ausgenommen die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  4. Unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie Ansprüche aufgrund der ausdrücklichen Übernahme einer Beschaffenheits- garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden vor.
  2. Der Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die dem Kunden durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug Gerät.
  3. Bei Vermischung, Verbindung und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware. Die hiernach entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
  4. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  5. Sofern wir wegen Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzuges, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind, hat der Kunde uns die gelieferte Ware nach Erklärung unseres Rücktritts unverzüglich herauszugeben.
  6. Der Kunde hat uns von allen Zugriffsrechten Dritter auf uns gehörende Waren zu unterrichten.

§ 9 Werkzeuge

  1. Erforderliche Werkzeuge und Formen und andere Betriebsmittel bleiben unser Eigentum, auch dann, wenn sie dem Kunden anteilmäßig berechnet wurden.

§ 10 Berechnungsgrundlage

  1. Bei der Berechnung von PLEXIGLAS® in flachen Scheiben werden die Maße der Scheibe auf volle Zentimeter aufgerundet.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

  1. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde und unbestritten ist.
  2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen nur zu, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten ist.

§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber uns zustehenden Forderungen ist ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zustimmen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Schwabach.
  2. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Schwabach, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

Verkaufs- und Lieferbedingungen
der plexi-profi GmbH 91126 Schwabach Berlichingenstr. 9
gegenüber Verbrauchern

§ 1 Allgemeines

  1. Für alle unsere Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich Schriftlich zugestimmt haben.
  3. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
  4. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Lieferung

  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern abgeschlossen wurde. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen werden Unverzüglich erstattet.
  2. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns nach Überschreitung des Liefertermines eine angemessene Nachfrist zur Lieferung Gesetzt hat und die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt. Die Nachfrist Hat mindestens 14 Tage zu betragen.
  3. Bei höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen, diese liegen u.a. vor bei Streiks, Aussperrungen, Naturereignissen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlichen erschweren oder unmöglich machen, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde wird im Falle eines solchen Ereignisses, soweit möglich, unverzüglich schriftlich unterrichtet.
  4. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
  5. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
  6. Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht übernommen, es sei denn, diese wird ausdrücklich und schriftlich erklärt.
  7. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bleiben bei Sonderanfertigungen vorbehalten.

§ 3 Versand und Gefahrtragung

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.
  2. Der Versand erfolgt gemäß aufgegebenen Versandvorschriften.

§ 4 Preise und Vergütung

  1. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten inklusive der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Verpackung wird billigst berechnet. In Rechnung gestelltes Packmaterial einschließlich Kisten werden nicht zurückgenommen.
  3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  5. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 5 Gewährleistung

  1. Für Gewährleistungsrechte des Kunden gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Haftungsbeschränkungen des § 6.
  2. Über offensichtliche Mängel der Ware muss uns der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Monaten, nachdem der offensichtliche Mangel festgestellt wurde, schriftlich unterrichten. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch uns. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  2. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss sind weiterhin ausgenommen die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  4. Unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie Ansprüche aufgrund der ausdrücklichen Übernahme einer Beschaffenheits- Garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Der Kunde hat uns von allen Zugriffsrechten Dritter auf uns gehörende Waren zu unterrichten.

§ 8 Werkzeuge

  1. Erforderliche Werkzeuge und Formen und andere Betriebsmittel bleiben unser Eigentum, auch dann, wenn sie dem Kunden anteilmäßig berechnet wurden.

§ 9 Berechnungsgrundlage

  1. Bei der Berechnung von PLEXIGLAS® in flachen Scheiben werden die Maße der Scheibe auf volle Zentimeter aufgerundet.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

  1. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
  2. Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht wegen Forderung nur zu, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  1. Ausgeschlossen ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen die dem Kunden uns gegenüber zustehen, sofern wir diesem nicht schriftlich zustimmen. Zur Zustimmung sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde an der Abtretung oder Verpfändung ein berechtigtes Interesse nachweist.

§ 12 Rechtswahl

  1. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 13 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit