Verkaufs- und Lieferbedingungen
der plexi-profi GmbH 91126 Schwabach, Berlichingenstr. 9
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
§ 1 Allgemeines
- Für alle unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form, soweit nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen getroffen wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben.
- Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle
künftigen Geschäfte.
- Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit
Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen
oder andere rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
§ 2 Lieferung
- Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt
vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern
abgeschlossen wurde. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen werden
unverzüglich erstattet.
- Bei höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen, diese liegen u.a. vor bei Streiks,
Aussperrungen, Naturereignissen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen,
die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der
Kunde wird im Falle eines solchen Ereignisses, soweit möglich, unverzüglich
schriftlich unterrichtet.
- In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der
Lieferung von uns zu vertreten ist.
- Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
- Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter
Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
- Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bleiben bei
Sonderanfertigungen vorbehalten.
- Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht übernommen, es sei denn, diese
wird ausdrücklich und schriftlich erklärt.
§ 3 Versand und Gefahrtragung
- Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende
Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt
auch für den Fall, dass die Frachtkosten von uns übernommen wurden. Der
Übernahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Der Versand erfolgt gemäß aufgegebenen Versandvorschriften.
- Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliche
schriftliche Anordnung und auf Kosten des Kunden.
§ 4 Preise und Vergütung
- Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk ohne
Verpackungs- und Versandkosten inklusive der bei Auslieferung geltenden
Gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Verpackung wird billigst berechnet. In Rechnung gestelltes Packmaterial
einschließlich Kisten werden nicht zurückgenommen.
- Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis netto
(ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
- Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10
Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
- Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
- Sollte sich der Kunde mit der Bezahlung in Verzug befinden, behalten wir uns vor,
Mahngebühren in Höhe von 4 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
§ 5 Verjährung
- Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei neu
hergestellten Sachen ein Jahr und bei gebrauchten Sachen sechs Monate.
- Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Personenschäden sowie für
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und
auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die
Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche,
die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
- § 479 BGB bleibt unberührt.
§ 6 Rügeobliegenheit und Gewährleistung
- Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder
Nachbesserung der Ware. Schlägt die gewählte Art der Nacherfüllung fehl, so
Steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern.
Für Schadensersatzansprüche gilt § 7. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn
und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos
verstrichen ist.
- Der Kunde muss offensichtliche Mängel, unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Frist von 10 Tagen, ab Empfang der Ware oder Leistung schriftlich anzeigen,
wobei zur Fristwahrung die rechtszeitige Absendung der Mitteilung ausreicht.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich um ein beiderseitiges Handels-
geschäft, so gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen am die
kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).
- Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Rückgriffsrechte des Kunden nach § 478 BGB bleiben unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, unseren gesetzlichen
Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss sind weiterhin
ausgenommen die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
- Unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie
Ansprüche aufgrund der ausdrücklichen Übernahme einer Beschaffenheits-
garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
-
Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden vor.
- Der Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäftsgang berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Kunde tritt
uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die dem
Kunden durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen. Wir nehmen
die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug
Gerät.
- Bei Vermischung, Verbindung und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
verwendeten Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware. Die hiernach entstandenen Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware.
- Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden
Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des
Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Sofern wir wegen Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere wegen
Zahlungsverzuges, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind, hat der Kunde uns
die gelieferte Ware nach Erklärung unseres Rücktritts unverzüglich
herauszugeben.
- Der Kunde hat uns von allen Zugriffsrechten Dritter auf uns gehörende Waren zu
unterrichten.
§ 9 Werkzeuge
-
Erforderliche Werkzeuge und Formen und andere Betriebsmittel bleiben unser
Eigentum, auch dann, wenn sie dem Kunden anteilmäßig berechnet wurden.
§ 10 Berechnungsgrundlage
-
Bei der Berechnung von PLEXIGLAS® in flachen Scheiben werden die Maße der
Scheibe auf volle Zentimeter aufgerundet.
§ 11 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht
-
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung
gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde und unbestritten ist.
-
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen nur zu, wenn
dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt
wurden oder unbestritten ist.
§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
-
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber uns zustehenden
Forderungen ist ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zustimmen. § 354 a
HGB bleibt unberührt.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis
ergebenden Verpflichtungen ist Schwabach.
- Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Schwabach, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen handelt. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem
Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 14 Salvatorische Klausel
-
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
der
plexi-profi GmbH 91126 Schwabach Berlichingenstr. 9
gegenüber Verbrauchern
§ 1 Allgemeines
- Für alle unsere Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form, soweit nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen getroffen wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich
Schriftlich zugestimmt haben.
- Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch
Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2 Lieferung
- Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt
vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern
abgeschlossen wurde. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen werden
Unverzüglich erstattet.
- Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns nach
Überschreitung des Liefertermines eine angemessene Nachfrist zur Lieferung
Gesetzt hat und die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt. Die Nachfrist
Hat mindestens 14 Tage zu betragen.
- Bei höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen, diese liegen u.a. vor bei Streiks,
Aussperrungen, Naturereignissen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen,
die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlichen erschweren oder
unmöglich machen, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der
Kunde wird im Falle eines solchen Ereignisses, soweit möglich, unverzüglich
schriftlich unterrichtet.
- Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
- Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter
Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
- Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht übernommen, es sei denn, diese
wird ausdrücklich und schriftlich erklärt.
- Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bleiben bei
Sonderanfertigungen vorbehalten.
§ 3 Versand und Gefahrtragung
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache geht – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der
Ware an den Kunden über.
- Der Versand erfolgt gemäß aufgegebenen Versandvorschriften.
§ 4 Preise und Vergütung
- Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk ohne
Verpackungs- und Versandkosten inklusive der bei Auslieferung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Verpackung wird billigst berechnet. In Rechnung gestelltes Packmaterial
einschließlich Kisten werden nicht zurückgenommen.
- Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis netto
(ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
- Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10
Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
- Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 5 Gewährleistung
- Für Gewährleistungsrechte des Kunden gelten die allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die
Haftungsbeschränkungen des § 6.
- Über offensichtliche Mängel der Ware muss uns der Kunde innerhalb einer Frist
von 2 Monaten, nachdem der offensichtliche Mangel festgestellt wurde, schriftlich
unterrichten. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen seine
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch uns. Die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.
§ 6 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, unseren gesetzlichen
Vertretern und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im
Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss sind weiterhin
ausgenommen die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
- Unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie
Ansprüche aufgrund der ausdrücklichen Übernahme einer Beschaffenheits-
Garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- Der Kunde hat uns von allen Zugriffsrechten Dritter auf uns gehörende Waren zu
unterrichten.
§ 8 Werkzeuge
- Erforderliche Werkzeuge und Formen und andere Betriebsmittel bleiben unser
Eigentum, auch dann, wenn sie dem Kunden anteilmäßig berechnet wurden.
§ 9 Berechnungsgrundlage
- Bei der Berechnung von PLEXIGLAS® in flachen Scheiben werden die Maße der
Scheibe auf volle Zentimeter aufgerundet.
§ 10 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht
- Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung
gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
- Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht wegen Forderung nur zu, wenn
diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 11 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
-
Ausgeschlossen ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen die dem
Kunden uns gegenüber zustehen, sofern wir diesem nicht schriftlich zustimmen.
Zur Zustimmung sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde an der Abtretung oder
Verpfändung ein berechtigtes Interesse nachweist.
§ 12 Rechtswahl
-
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 13 Salvatorische Klausel
-
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
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